
Innerhalb der vereinbarten Laufzeit der Versicherung gilt der Versicherungsschutz
für eine versicherte Person:
mit Heimatland Deutschland:
für die Dauer des Au-Pair Aufenthaltes außerhalb Deutschlands.
mit Heimatland außerhalb Deutschlands:
die Dauer des Au-Pair Aufenthaltes in Deutschland, der EU einschließlich der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island.
Als Heimatland gilt das Land, in welchem die versicherte Person seit mindestens zwei Jahren ihren ständigen Hauptwohnsitz hat.
Für Urlaubsreisen einer versicherten Person wird Versicherungsschutz bis zu vier Wochen je Versicherungsjahr weltweit geboten(einschließlich des Heimatlandes). Verbringt die versicherte Person
mit der Gastfamilie gemeinsam einen Urlaub, wird weltweiter Versicherungsschutz für Reisen bis zu sechs Wochen je Versicherungsjahr gewährt.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Antragseingang, nicht vor Grenzüberschreitung und
nicht vor Ablauf von evtl. Wartezeiten. Wartezeiten rechnen ab Versicherungsbeginn bzw. bei Anschluss-verträgen vom Beginn des Anschlussvertrages an.
Der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages ist vor Antritt der Auslandreise bzw. innerhalb von 10 Tagen nach Einreise in das jeweilige Reiseland zu stellen. Das Datum der Einreise ist auf Verlangen nachzuweisen.
Nach Ablauf der Frist von 10 Tagen nach Einreise ist der Abschluss eines Versicherungsvertrages nicht mehr möglich.
Für Versicherungsfälle, die vor Versicherungsbeginn eingetreten sind bzw. bereits bestanden haben, wird nicht geleistet.
Der Versicherungsschutz endet – in der Reisekranken-versicherung auch für schwebende Versicherungsfälle nach Beendigung des Aufenthaltes mit der Rückkehr ins Heimatland, spätestens jedoch mit dem vereinbarten Zeitpunkt.
Kein Selbstbehalt.
Dieser Versicherungsschutz kann von Personen mit deutscher oder mit ausländischer Staatsangehörigkeit abgeschlossen werden, sofern diese
Die Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung:
Ergänzend zur Auslandsreisekrankenversicherung empfehlen wir Ihnen auch den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung.
Die genauen Leistungen und zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den detaillierten Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Versicherungsschutz besteht für die in der Auslandsreisekrankenversicherung versicherten Personen.
Jetzt online abschließen
Sie können sich sofort online versichern. Die TravelSecure akzeptiert eine Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte (Mastercard / Eurocard, VISA, American Express) .
| Tarif Einzelpersonen | Au Pair Krankenversicherung | |
Prämie monatlich |
ohne Selbstbehalt | |
| ohne USA / Kanada | mit USA / Kanada | |
| Personen bis 35 Jahre | 33,00 | 99,00 |
| optional zubuchbar Haftpflicht- & Unfall-Versicherung | ||
| Personen bis 35 Jahre | 4,00 EUR | |