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Incoming Krankenversicherung

Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt in Deutschland, den Ländern der EU einschl. Liechtenstein, Schweiz, Norwegen und Island. Versicherbar sind Personen die keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.

Wichtig: Der Versicherungsschutz entspricht den Anforderungen der EU-Verordnung 2004/14/EG innerhalb der Schengen-Staaten und kann zur Visaerteilung vorgelegt werden.

Abschlußfrist

Der Versicherungsvertrag muss vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen, die erst nach Beginn einer Auslandsreise abgeschlossen werden, besteht Versicherungsschutz erst mit Antritt einer neuen Auslandsreise. Für Reisen nach Deutschland kann der Versicherungsvertrag auch innerhalb von 10 Tagen nach Einreise der versicherten Person in Deutschland abgeschlossen werden.

Selbstbehalt

Kein Selbstbehalt.

Wichtige Hinweise

Für Urlaubsreisen einer versicherten Person wird Versicherungsschutz bis zu vier Wochen je Versicherungsjahr weltweit geboten (einschließlich des Heimatlandes). Verbringt die versicherte Person mit der Gastfamilie gemeinsam einen Urlaub, wird weltweiter Versicherungsschutz für Reisen bis zu sechs Wochen je Versicherungsjahr
gewährt.

Vorerkrankungen sind von der Leistungspflicht ausgenommen.

Was wir Ihnen sonst noch empfehlen können!

Incoming-Krankenversicherung für ausländische Gäste und Besucher mit Gültigkeit der VISA-Bestimmungen gemäß Schengen-Abkommen

 

Versicherungsabschluß hier

 

Dieser Versicherungsschutz ist für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland oder Ländern der EU  (einschl. Liechtenstein, Schweiz, Norwegen und Island) aufhalten. In den Konsulaten wird diese auch meist für die Visumausstellung benötigt.

Die Auslandsreisekrankenversicherung kann bis 365 Tage abgeschlossen werden. 

Der Versicherungsschutz entspricht den Anforderungen der EU-Verordnung 2004/14/EG innerhalb der Schengen-Staaten !!

Die Auslandsreisekranken-Versicherung für ausländische Gäste von TravelSecure® bietet folgenden Schutz:

Noch besser abgesichert mit der Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung

Ergänzend zur Auslandsreisekrankenversicherung empfehlen wir Ihnen auch den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung.

Die Reiseunfall-Versicherung schützt Sie bei Unfällen:

Die Versicherungssummen der Reiseunfall-Versicherung:

Die Reisehaftpflicht-Versicherung bietet Versicherungsschutz gegen die Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens und schützt Sie vor folgenden Schadenereignissen während des Auslandsaufenthaltes:

Weitere Leistungen der Reisehaftpflicht-Versicherung:

Die Versicherungssumme der Reisehaftpflicht-Versicherung:

Bitte beachten Sie:

Der Notruf-Service der TravelSecure steht Ihnen rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung
unter 0049 - (0) 931 - 27 95 25 5

Folgende Assistance-Leistungen werden angeboten:

Bitte beachten Sie:

Versicherungsschutz besteht für die in der Auslandsreisekrankenversicherung versicherten Personen.

Die genauen Leistungen und zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den detaillierten Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung bis 365 Tage, für die Reisehaftpflichtversicherung und die Reiseunfallversicherung, sowie den Besonderen Bedingungen zur Reiseunfallversicherung.

Tarif Einzelpersonen Krankenversicherung für ausländische Gäste
Prämie pro Tag
Gültigkeit Europa/Schengen Staaten Mindestbeitrag
Personen bis 64 Jahre 1,60 EUR pro Tag 16,00 EUR
Personen bis 65 - 74 Jahre 3,40 EUR pro Tag 34,00 EUR
  optional Reisehaftpflicht-/Reiseunfall-Versicherung
Personen ab 74 Jahre 0,35 EUR pro Tag  

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Sie können sich sofort online versichern. Die TravelSecure akzeptiert eine Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte (Mastercard / Eurocard, VISA, American Express) .


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